Vergütung Fahrtspesen Therapiefahrten Schuljahr 23/24

Für das Schuljahr 2023/2024 besteht wieder die Möglichkeit die Vergütung der Fahrtspesen für die Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schüler zur Therapie während der Unterrichtszeit anzusuchen.

Kilometervergütung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Wohnsitz in Südtirol;
• Besuch eines Kindergartens bzw. einer Schule in Vollzeit in Südtirol;
• die Fahrten wurden während der Öffnungszeiten des Kindergartens bzw. während der regulären
Unterrichtszeit (Kern- oder Wahlpflichtunterricht) durchgeführt;
• das Kind, die Schülerin oder der Schüler hat vor oder nach Therapie den Kindergarten bzw. die
Schule besucht;
• die Fahrten zur Therapie wurden mit einem privaten Verkehrsmittel durchgeführt;
• die Therapie wurde vom Südtiroler Sanitätsbetrieb (Krankenhaus, Sprengel, usw.) oder von einer
akkreditierten privaten Einrichtung durchgeführt.

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