Das ist mein versteckter Link
Und das ist die tolle Beschreibung dazu...
Für das Schuljahr 2024/2025 besteht wieder die Möglichkeit die Vergütung der Fahrtspesen für die Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schüler zur Therapie während der Unterrichtszeit anzusuchen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Wohnsitz in Südtirol;
• Besuch eines Kindergartens bzw. einer Schule in Vollzeit in Südtirol;
• die Fahrten wurden während der Öffnungszeiten des Kindergartens bzw. während der regulären
Unterrichtszeit (Kern- oder Wahlpflichtunterricht) durchgeführt;
• das Kind, die Schülerin oder der Schüler hat vor oder nach Therapie den Kindergarten bzw. die
Schule besucht;
• die Fahrten zur Therapie wurden mit einem privaten Verkehrsmittel durchgeführt;
• die Therapie wurde vom Südtiroler Sanitätsbetrieb (Krankenhaus, Sprengel, usw.) oder von einer
akkreditierten privaten Einrichtung durchgeführt.
Und das ist die tolle Beschreibung dazu...
In dieser PDF-Datei finden Sie das Rundschreiben für die Rückvergütung der Therapiefahrten
In dieser PDF-Datei finden Sie das Ansuchen für die Rückvergütung der Therapiefahrten
Für das Schuljahr 2024/25 besteht wieder die Möglichkeit, die Vergütung der Fahrtspesen zu beantragen. Anrecht haben jene Schüler die 1,5 km von der nächstgelegenden Schule bzw. Haltestelle entfernt leben und keinen Schülerbeförderungsdienst in Anspruch nehmen durften.
Einladung zum Partnerschaftsjubiläum am Montag, 19. Mai 2025 im Grandhotel in Toblach
Ansuchen für die Verlängerung und erstmalige Bestellung des Südtirolpass Abo+ für das kommende Schuljahr 2025-26