Vergütung Fahrtspesen Therapiefahrten Schuljahr 2024/25

Für das Schuljahr 2024/2025 besteht wieder die Möglichkeit die Vergütung der Fahrtspesen für die Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schüler zur Therapie während der Unterrichtszeit anzusuchen.

Kilometervergütung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Wohnsitz in Südtirol;
• Besuch eines Kindergartens bzw. einer Schule in Vollzeit in Südtirol;
• die Fahrten wurden während der Öffnungszeiten des Kindergartens bzw. während der regulären
Unterrichtszeit (Kern- oder Wahlpflichtunterricht) durchgeführt;
• das Kind, die Schülerin oder der Schüler hat vor oder nach Therapie den Kindergarten bzw. die
Schule besucht;
• die Fahrten zur Therapie wurden mit einem privaten Verkehrsmittel durchgeführt;
• die Therapie wurde vom Südtiroler Sanitätsbetrieb (Krankenhaus, Sprengel, usw.) oder von einer
akkreditierten privaten Einrichtung durchgeführt.

Das könnte Sie auch interessieren

Kilometervergütung

17.06.2025

Kilometergeld Schuljahr 2024/25

Für das Schuljahr 2024/25 besteht wieder die Möglichkeit, die Vergütung der Fahrtspesen zu beantragen. Anrecht haben jene Schüler die 1,5 km von der nächstgelegenden Schule bzw. Haltestelle entfernt leben und keinen Schülerbeförderungsdienst in Anspruch nehmen durften.

28.04.2025

Einladung 20 Jahre Partnerschaftstreffen Schulverbund – Osttirol

Einladung zum Partnerschaftsjubiläum am Montag, 19. Mai 2025 im Grandhotel in Toblach

Kilometervergütung

15.04.2025

Ansuchen und Verlängerung Südtirolpass Abo+

Ansuchen für die Verlängerung und erstmalige Bestellung des Südtirolpass Abo+ für das kommende Schuljahr 2025-26