Kilometergeld Schuljahr 2024/25

Für das Schuljahr 2024/25 besteht wieder die Möglichkeit, die Vergütung der Fahrtspesen zu beantragen. Anrecht haben jene Schüler die 1,5 km von der nächstgelegenden Schule bzw. Haltestelle entfernt leben und keinen Schülerbeförderungsdienst in Anspruch nehmen durften.

Kilometervergütung

Der Antrag wird online über die Homepage des Amtes für Schulfürsorge eingereicht. Der Zugang kann mittels
SPID oder aktivierter Bürgerkarte erfolgen. Schülerinnen und Schüler, welche bei Übermittlung des Antrages
das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen den Antrag selbst stellen.

Den Link und weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben.

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