Das ist mein versteckter Link
Und das ist die tolle Beschreibung dazu...
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.
Und das ist die tolle Beschreibung dazu...
In dieser PDF finden Sie das Register Bürgerzugänge 1. Semester 2024
In dieser PDF finden Sie das Register Bürgerzugänge 2. Semester 2023
In dieser PDF finden Sie das Register Bürgerzugänge 1. Semester 2023