Die Schule hat in diesem Feld die Maßnahmen (z.B. Kriterienbeschlüsse) zu veröffentlichen, an die sie sich selbst bei der Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften zu halten hat (z.B. Kriterien für die Unterstützung von minderbemittelten Schülerinnen und Schülern bei Schulausflügen, Kriterien für den Erlass von Schulgebühren, Kriterien bei Spendenaktionen).
Reduzierung bzw. Erlass von Schülerbeiträgen im Sinne des DLH vom 11. August 2000, Nr. 30 "Durchführungsverordnung zu den Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe und zu Zahlung der Tarife der Sozialdienste":
Siehe Beschluss des Schulrates vom 28.12.2018, Nr. 06
Folgende Schulratsbeschlüsse sind nur für das Schuljahr 2020/21 gültig
Bei der Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art über 1.000 Euro an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften werden auch die Gewährungsakte zu veröffentlicht. Dabei sind folgende Daten zu veröffentlichen:
Die Veröffentlichung ist Bedingung für die Wirksamkeit der finanziellen Gewährung. Die Identifizierungsdaten der begünstigten Personen dürfen nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch ein Rückschluss auf ihren Gesundheitszustand oder auf ihre finanzielle Notlage möglich ist.
Schulsprengel Ahrntal
I-39030 Ahrntal - St. Johann, Im Dorf 65
Telefon: +39 0474 671 287
Internet: ssp-ahrntal.it
E-Mail: ssp.ahrntal@schule.suedtirol.it
E-Mail-Pec: ssp.ahrntal@pec.prov.bz.it