Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

Kriterien und Modalitäten

Die Schule hat in diesem Feld die Maßnahmen (z.B. Kriterienbeschlüsse) zu veröffentlichen, an die sie sich selbst bei der Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften zu halten hat (z.B. Kriterien für die Unterstützung von minderbemittelten Schülerinnen und Schülern bei Schulausflügen, Kriterien für den Erlass von Schulgebühren, Kriterien bei Spendenaktionen).


Reduzierung bzw. Erlass von Schülerbeiträgen im Sinne des DLH vom 11. August 2000, Nr. 30 "Durchführungsverordnung zu den Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe und zu Zahlung der Tarife der Sozialdienste":

Siehe Beschluss des Schulrates vom 28.12.2018, Nr. 06

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Schulratsbeschluss Schülerbeiträge.pdf
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Folgende Schulratsbeschlüsse sind nur für das Schuljahr 2020/21 gültig

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Beschluss Schulrat Nr. 6 vom 29.03.2021
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Beschluss Schulrat Nr. 3 vom 28.05.2020
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Gewährungsakte

Bei der Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art über 1.000 Euro an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften werden auch die Gewährungsakte zu veröffentlicht. Dabei sind folgende Daten zu veröffentlichen:

  • Der Name der Firma oder der Körperschaft und die jeweiligen Steuerdaten oder der Name der begünstigten Person
  • Der gewährte Beitrag
  • Die rechtlichen Grundlagen aufgrund derer die Begünstigung gewährt wurde
  • Das für das Verwaltungsverfahren zuständige Amt (Sekretariat) und die zuständige Führungskraft (Name der Schulführungskraft)
  • Die angewandten Modalitäten, um den Begünstigten zu ermitteln
  • Eine Verlinkung zum ausgewählten Projekt und der Lebenslauf der beauftragten Person
Diese Daten sind jährlich in „offenem Format“ (d.h. es muss ermöglicht werden, dass die Bürgerinnen und Bürger die Daten extrahieren und wieder verwenden können) in einer einzigen Liste zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichung ist Bedingung für die Wirksamkeit der finanziellen Gewährung. Die Identifizierungsdaten der begünstigten Personen dürfen nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch ein Rückschluss auf ihren Gesundheitszustand oder auf ihre finanzielle Notlage möglich ist.