Vergütung der Fahrtspesen 2025/26

Für das Schuljahr 2025/2026 besteht wieder die Möglichkeit, die Vergütung der Fahrtspesen zu beantragen. 

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Der Antrag kann online vom 15. Juni 2026 bis zum 24. Juli 2026 über die Homepage des Amtes für Schulfürsorge eingereicht werden. Der Zugang erfolgt mittels SPID, CIE oder aktivierter Bürgerkarte. Schülerinnen und Schüler, welche bei Übermittlung des Antrages das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen den Antrag selbst stellen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

• Besuch einer Grund-, Mittel- oder Oberschule oder Berufsschule in Vollzeit in Südtirol;

• Wohnsitz in Südtirol;

• keine Möglichkeit den öffentlichen Verkehrsdienst zu benutzen;

• keinen eigenen Schülerverkehrsdienst genehmigt zu haben;

• für Grund- und Mittelschüler: mindestens 1,5 km Entfernung im Schuljahr 2025/2026 vom Wohnort zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule und zur nächstgelegenen Haltestelle des öffentlichen Verkehrsdienstes (es zählt der kürzeste begehbare Weg);

• für Ober- und Berufsschüler: mindestens 2,5 km Entfernung vom Wohnort zur Schule und zur nächstgelegenen Haltestelle des öffentlichen Verkehrsdienstes (es zählt der kürzeste begehbare Weg).

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