Ansuchen für Vereine und Organisationen

Benutzung von schulischen Räumen und Turnhallen: Regelung zu den Ansuchen

Einzureichen sind die Gesuche laut Dekret des Landeshauptmannes vom 07.01.2008

  • a) bis zum 30. April für die Benutzung während der Sommerferien,
  • b) bis zum 15. Juni für die Benutzung über das ganze Schuljahr oder über einen Zeitraum von mehr als einem Monat,
  • c) bei gelegentlicher Benutzung mindestens 14 Tage vorher.

Nach Berücksichtigung der fristgerecht eingereichten Gesuche können auch jene Gesuche angenommen werden, die nach Ablauf der Fristen eingereicht werden. 

Maßnahmen aufgrund des Corona-Virus:

Ich ersuche alle Vereine, die Anlage A des Landesgesetz Nr. 04 vom 08. Mai 2020 (Achtung: aktuelle Version)  und das Dokument "Ausserschulische Nutzung Turnhalle Handreichung" zu sichten, bevor der Verein ein Ansuchen an die Schule stellt. Die dort und in den Handreichungen festgehaltenen Sicherheitsmaßnahmen müssen von den Vereinen strikt eingehalten werden. Ansonsten folgt der Entzug der Benutzungsgenehmigung!

 

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Antrag und Benutzerordnung Sportanlagen.
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