Einzureichen sind die Gesuche laut Dekret des Landeshauptmannes vom 07.01.2008
Nach Berücksichtigung der fristgerecht eingereichten Gesuche können auch jene Gesuche angenommen werden, die nach Ablauf der Fristen eingereicht werden.
Maßnahmen aufgrund des Corona-Virus:
Ich ersuche alle Vereine, die Anlage A des Landesgesetz Nr. 04 vom 08. Mai 2020 (Achtung: aktuelle Version) und das Dokument "Ausserschulische Nutzung Turnhalle Handreichung" zu sichten, bevor der Verein ein Ansuchen an die Schule stellt. Die dort und in den Handreichungen festgehaltenen Sicherheitsmaßnahmen müssen von den Vereinen strikt eingehalten werden. Ansonsten folgt der Entzug der Benutzungsgenehmigung!
Schulsprengel Ahrntal
I-39030 Ahrntal - St. Johann, Im Dorf 65
Telefon: +39 0474 671 287
Internet: ssp-ahrntal.it
E-Mail: ssp.ahrntal@schule.suedtirol.it
E-Mail-Pec: ssp.ahrntal@pec.prov.bz.it